Die Mobilen Sonderpädagogischen Hilfen (MSH) können Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die noch nicht schulpflichtig sind und die zur Entwicklung ihrer Fähigkeiten, ihrer Gesamtpersönlichkeit und für ein selbstständiges Lernen und Handeln auch im Hinblick auf die Schulreife spezielle sonderpädagogische Anleitung und Unterstützung benötigen, untersützen.
Sie fördern und stärken die Entwicklung der Kinder, beraten die Eltern und Erzieher*innen und führen Fortbildungen durch. Dabei beachten sie die in Art. 19 Abs. 3 Satz 2 Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) genannten Ziele der interdisziplinären Zusammenarbeit mit den medizinischen, psychologischen, sonstigen pädagogischen, sozialen und anderen im Rahmen der Frühförderung zusammenwirkenden Dienste, deren Aufgaben, Rechtsgrundlagen, Organisation und Finanzierung unberührt bleiben.
Die Mitarbeiter*innen in der mobilen sonderpädagogischen Hilfe sind eng an die fachliche Ausrichtung ihrer Stammschule bzw. den damit einhergehenden Förderschwerpunkten gebunden. Entsprechend bringen Sie fachliche Expertise aus den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Hören und Sehen in das Arbeitsfeld ein. In der konkreten Förderarbeit ist jedoch eine klare Zuordnung bzw. Abgrenzung der einzelnen Förderschwerpunkte oftmals nicht möglich, da die Persönlichkeitsentwicklung eines Kindes nicht additiv, sondern stets komplex vernetzt und ganzheitlich verläuft. Beeinträchtigungen in einzelnen Förderschwerpunkten haben i. d. R. Auswirkung auf andere Entwicklungsbereiche und somit auf die Gesamtentwicklung.
MSH-Arbeit wird im Wesentlichen von zwei Berufsgruppen der Förderzentren geleistet: